Alzheimer-Behandlung und Therapie

Alzheimer - Fortschreiten der Erkrankung

By admin | Januar 15, 2008

Eigene Freiräume schaffen

Als betreuender Angehöriger werden Sie zu einer Art Organisator für die Regelung des Lebensalltags. Je nach Fortschreiten der Erkrankung können zunehmend neue Aufgaben auf Sie zukommen. Neben dieser neuen Rolle sollten Sie aber auch an Ihren eigenen Lebenszielen festhalten. Ein voll­ständiges Aufgehen in der Betreuerrolle sollte nicht Ziel einer Partnerschaft sein.

Erkennen und respektieren Sie die Grenzen Ihrer Erschöpfbarkeit. Schaffen Sie sich Freiräume, die Ihnen helfen, Kraft zu tan­ken. Führen Sie weiterhin Aktivitäten durch, die Ihnen Freude bereiten und haben Sie kein schlechtes Gewissen dabei. Sie kön­nen Ihrem Partner nur dann eine wirklich wertvolle Stütze sein, wenn es Ihnen gut geht und Sie weiterhin am aktiven Leben teilnehmen.

Topics: Allgemein | No Comments »

Alzheimer - Behand­lungsmöglichkeiten

By admin | Januar 15, 2008

Nach der gemeinsamen Überwindung des ersten Diagnoseschocks kommen auf Sie als Partner oder Kind eines Alzheimer-Pa­tienten nach und nach eine Reihe neuer Aufgaben zu.

Es ist wichtig, dass Sie sich gemeinsam über die Erkrankung und deren Behand­lungsmöglichkeiten informieren. Tauschen Sie sich immer wieder darüber aus, welche Veränderungen nun in Ihren Alltag treten, was dies auch für Sie persönlich bedeu­tet und wie Sie damit umgehen möchten. Bedenken Sie dabei immer, dass der weit­gehende Erhalt der Selbstständigkeit des Alzheimer-Kranken oberstes Gebot ist.

Ihre Aufgabe wird es vor allem sein, Ihrem erkrankten Angehörigen Mut zu machen und ihm das Gefühl der rückhaltlosen Unterstützung im aktiven Umgang mit der Erkrankung zu geben. Helfen Sie ihm auch dabei, soziale Kontakte aufrecht zu erhal­ten, um so einen Rückzug in die Isolation zu verhindern.

 

Topics: Allgemein | No Comments »

Erwerbsminderungsrente - Wie und wo werden diese Leistungen beantragt?

By admin | Januar 15, 2008

Wie und wo werden diese Leistungen beantragt?

Die meisten Krankenkassen bieten die Möglichkeit, sich ausführlich von Rentenbe­ratern der Deutschen Rentenversicherung oder der Landesversicherungsanstalt (LVA) informieren zu lassen.

Darüber hinaus hat die Deutschen Renten­versicherung im gesamten Bundesgebiet über 2000 ehrenamtliche Mitarbeiter, die Sie in allen Rentenfragen beraten und Ih­nen dabei helfen, die Rentenanträge auszu­füllen. Die Deutschen Rentenversicherung wird Ihnen gerne Name und Telefonnum­mer eines in Ihrer Nähe wohnenden Mitar­beiters nennen.

Topics: Allgemein | No Comments »

Erwerbsminderungsrente - eine Vollrente?

By admin | Januar 15, 2008

Wie sehen die Leistungen konkret aus?

Die Rente wegen voller Erwerbsminde­rung ist eine Vollrente, die auch auf Zeit gewährt werden kann. Grundsätzlich gilt, dass die Höhe der monatlichen Rente auf der Grundlage der bisher eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge errechnet wird. Wer eine Rente wegen Erwerbsminde­rung in Anspruch nimmt, muss seit Anfang 2001 einen Rentenabschlag hinnehmen. Die Abschläge betragen ab dem Jahr 2004 0,3 Prozent für jeden Monat, in dem eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde, höchstens jedoch 10,8 Prozent. Auch hier kann Ihnen der entsprechende Rentenversi­cherungsträger, die Krankenkasse oder die Gemeindeverwaltung am besten Auskunft erteilen.

 

Topics: Allgemein | No Comments »

Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung

By admin | Januar 15, 2008

Die Rente wegen voller Erwerbsminde­rung

Grundsätzlich gilt für alle Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können, dass sie Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung haben. Damit überhaupt Zahlungen aus der Rentenkasse erfolgen können, müssen vorher ausreichend lange Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wor­den sein. Diese Mindestzeit („allgemeine Wartezeit”) beträgt bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit fünf Jahre. Außerdem muss für die letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nachge­wiesen werden, dass mindestens drei Jahre lang die Pflichtbeiträge gezahlt wurden. In bestimmten Fällen gelten Sonderregelun­gen, die Sie über den für Ihren Angehörigen zuständigen Rentenversicherungsträger in Erfahrung bringen können.

 

Topics: Allgemein | No Comments »

« Previous Entries